Gesetzliche Krankenversicherung
Die Basis-Absicherung durch den Staat
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich.
Die Grundlagen
Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer unterhalb der Befreiungsgrenze müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang die Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.
Seit 2009 gilt der allgemeine Beitragssatz
Seit 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon je die Hälfte. Verlangt die Kasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von z.B. 1,1 %, behält der Arbeitgeber 8,4 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil ein und überweist diesen Betrag zusammen mit dem fixen Arbeitgeberanteil von 7,3 % an den Krankenversicherer.
Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.
|